Anwaltsvollmacht

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Eine Anwaltsvollmacht dient in der Regel dazu, Sie gerichtlich oder außergerichtlich in einer Sache zu vertreten. Die Anwaltsvollmacht legitimiert Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden, Verhandlungen zu führen, Geld zu empfangen und vieles mehr. 

Die Anwaltsvollmacht ist exakt umrissen, was die Befugnisse Ihres Anwalts angeht.

Nachfolgend das Muster einer Anwaltsvollmacht. Oft wird sie vom jeweiligen Rechtsanwalt selber formuliert, es gibt sie zum herunterladen im Internet oder im Schreibwarenhandel. Inhaltlich sollten sie übereinstimmen, was aber nicht für die Wortwahl zutrifft. 

Weiterreichende Befugnisse für den Rechtsanwalt müssen schriftlich fixiert werden.

Soweit Zustellungen statt an den Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind (z.B. § 16 FGG, § 8 VwZG), bitte ich diese nur an meinen Bevollmächtigten zu bewirken.


V O L L M A C H T

Hiermit wird dem

in Sachen

wegen

Vollmacht erteilt.

Insbesondere auf die nachfolgend genannten Befugnisse erstreckt sich diese Vollmacht:

1. Zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

2. Entgegennahme von Wertsachen, Urkunden und Geld, insbesondere auch des Streitgegenstandes und der vom Gegner. Entgegennahme zu erstattender Kosten der Justizkasse oder anderer Stellen.

3. Teilweise oder volle Übertragung der Vollmacht auf andere (Untervollmacht).

4. Annahme von Zustellungen, Einlegung von Rechtsmitteln und deren Rücknahme oder Verzicht auf solche. Erhebung/Rücknahme von Widerklagen (inkl. Ehesachen).

5. Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis um den Rechtsstreit zu beenden.

6. Gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 ZPO Vertretung vor dem Familiengericht. Treffen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen, Stellung von Anträgen auf Erteilung von Auskünften in Renten- oder Versorgungsbelangen.

7. Bei Konkurs- und Vergleichsverfahren sowie Freigabeprozessen.

8. Bei Nebenverfahren, wie z.B. Kostenfestsetzung, einstweilige Verfügung und Arrest, Zwangsvollstreckung einschl. der daraus resultierenden Verfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung sowie Hinterlegungsverfahren.

9. Abgabe von Willenserklärungen.

Bei mehreren Vollmachtgebern haften diese als Gesamtschuldner.

Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber

Name und Vorname